Rechtslage

23. Oktober 2007

Die Schufa unterliegt den bundesdeutschen Datenschutzbestimmungen, an die sie sich penibel hält. Dem entsprechend wird jedwede Auskunft nach aktueller Rechtslage geprüft und dann erst an den Kunden weitergegeben. Vorliegende schriftliche Einverständniserklärungen des zu Überprüfenden sind in der Regel die Grundlage für alle Dienstleistungen der Schufa.