Avalkredit
23. Oktober 2007
Aval- oder auch Bürgschaftskredite sind im Privatgebrauch eher selten angesiedelt. In diesem Fall fließt nicht unbedingt Bargeld, sondern die Bürgschaft eines Dritten sichert eine Leistung ab – z.B. eine Mietkaution, die somit entfällt. Es kommt aber auch vor, daß sogar Kreditinsitute selbst als Bürgen für fällige Zahlungsleistungen einspringen, wofür dann häufig Unkosten deckende Provisionszahlungen berechnet werden.