Wertgegenstand
23. Oktober 2007
In Ausnahmefällen akzeptieren Finanzdienstleister auch Wertgegenstände als Sicherheit – z.B. wertvolle Gemälde, Schmuck, Münzen, u.ä. Diese somit verpfändeten Teile müssen dann entweder dem Kreditgeber überlassen werden oder mittels Vertragsverpflichtung aufbewahrt werden – zum Schutze dessen werden auch hier wieder Zusatzabsicherungen (Versicherungen) erbeten. Allerdings ist diese Handhabung nur in den seltensten Fällen praxisorientiert.