Kreditvertrag
23. Oktober 2007
Die Vertragsvereinbarung über einen Kredit oder ein Darlehen bildet die eigentliche Rechtsgrundlage. Folgende Details sind darin enthalten und geregelt: Kreditnehmer, Kreditgeber, Kredithöhe, Laufzeitvereinbarung, Zinssatz, Zahlungsmodalitäten, Sicherheiten, Kündigungsfristen, Bereitstellungstermin, Sondervereinbarungen je nach Kreditart, Gerichtsstand, etc.
Um einen Kreditvertrag rechtsgültig abzuschließen, müssen die beiden Parteien volljährig und voll geschäftsfähig sein. Zu beachten gilt, daß die dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes ebenfalls Gegenstand des Kreditvertrages sind und dem entsprechend vorher genau gelesen werden sollten.
Wer sich gänzlich über den Abschluß eines Kreditvertrages sicher sein möchte, sollte einen fachkompetenten Anwalt zu Rate ziehen, der alle beinhalteten Textpassagen und somit Konditionen checkt und dem entsprechend berät. Für diesen Dienst kann vorab eine Unkostenpauschale vereinbart werden, die meist nicht allzu kostenintensiv ausfällt.