Privatinsolvenz

23. Oktober 2007

Die Verbraucherinsolvenz besagt, daß der private Kreditnehmer extrem hoch verschuldet ist und sich einem Verfahren (Insolvenzversordnung) unterzieht, das es später ermöglicht, einen finanziellen Neuanfang zu starten. Er obliegt einem sogenannten Wohlverhalten, dem er über einen Zeitraum von normalerweise sechs Jahren nachkommen muß, um später eine Restschuldbefreiung zu erwirken.

Innerhalb diesem Zeitraum wird seitens der Insolvenzverwaltung versucht, einen Großteil der offenen Zahlungen mit noch eingehendem Einkommen sowie Pfändungsgegenständen zu begleichen. Somit läuft das Insolvenzverfahren mit Hilfe der Schuldnerberatung und einem anerkannten Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich (Schuldenbereinigungsplan) und hängt auch von den Einverständnissen der Gläubiger ab. Sollte dieser erste Einigungsversuch scheitern, schließt sich ein gerichtliches Insolvenzverfahren an.