Hypothek
23. Oktober 2007
Eine Hypothek beziffert den direkten Eintrag im Grundbuch, wobei hier auch mehrere Hypotheken eingetragen werden können und der Stellenwert von Interesse ist. Somit wird bei einem drastischen Gläubigerverzug der Kreditgeber berechtigt, an das Immobilienvermögen zu gelangen. Sie bestätigt eine Art Pfandverschreibung, was im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1113-1190 nochmals belegt ist.