Versicherungsdarlehen

23. Oktober 2007

Ein Darlehen mittels Lebens- oder Rentenversicherung zu gewähren, ist eine inzwischen oft gewählte Finanzierungsform.Es gilt zu beachten, daß während der Laufzeit nur die Zinstilgung erfolgt, aber der eigentliche Darlehensbetrag erst mit Ablauf der Versicherung bezahlt ist.

Günstig ist es in diesem Falle immer nach Fremd- und Eigennutzung zu unterscheiden. Denn innerhalb der Fremdnutzung können die Zinsaufwendungen vorteilhaft steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Eigennutzung entfällt dieser Aspekt und als nachteilig ist auch die geringe Flexibilität zu werten.

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