sonstiges

23. Oktober 2007

Sicherlich gibt es dann noch einige Sonderformen innerhalb der Baufinanzierung, wozu auch das Erbbaurecht gehört. Diese günstige Bauform beinhaltet zweierlei Auslegevarianten. Zum Einen wird eine Art monatliche Rente an den Besitzer bezahlt und somit die Immobilie erworben – manchmal werden für dessen vorzeitiges Ableben eine Abschlagssumme an die Erbengemeinschaft vereinbart. Zum Anderen gibt es die Variante des günstigen Immobilienerwerbes, die nach einer bestimmten Laufzeit entweder an eine Erbengemeinschaft zurückfällt oder abgelöst werden kann. Die teilweise Schuldenverlagerung ist in diesem Falle an die Nachkommen getätigt.